Schulkonferenz
Die Schulkonferenz soll als Gremium die Schule in ihrer Gesamtheit abbilden und so sind alle am Schulleben Beteiligten vertreten.
Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleiterin, der Elternbeiratsvorsitzenden und der Schülersprecherin sowie weiteren drei Lehrern, drei Schülerinnen und drei Eltern. Somit sind alle Gruppen gleich stark vertreten. Die Mitglieder werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und wird vom Vorsitzenden, also von der Schulleiterin, einberufen und geführt.
Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel dem Unterrichtsbeginn, in einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören und manche Fragen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung.
Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleiterin, der Elternbeiratsvorsitzenden und der Schülersprecherin sowie weiteren drei Lehrern, drei Schülerinnen und drei Eltern. Somit sind alle Gruppen gleich stark vertreten. Die Mitglieder werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und wird vom Vorsitzenden, also von der Schulleiterin, einberufen und geführt.
Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel dem Unterrichtsbeginn, in einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören und manche Fragen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung.